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Auszeichnung und Ehrung
Anträge und Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme am Deutschen Radsportabzeichen (DRA) sind rechtzeitig, spätestens bis zum 31.10. jeden Jahres (Ausschlussfrist) beim Koordinator Radwandern einzureichen/abzugeben. Danach erfolgt eine entsprechende Auswertung.
Der klassische Auszeichnungsweg wurde nach Überarbeitung (2026) des Deutschen Radsportabzeichens wie folgt festgelegt (Quelle: German Cycling, Kommission Breitensport):
- Prüfling reicht den durch den DRA-Prüfer abgezeichneten Leistungsnachweis bei seinem Verein ein
- Der Verein sendet die Leistungsnachweise an den DRA-Beauftragten im Radsportverband Schleswig-Holstein (RSV-SCH)
- Der DRA-Beauftragte erstellt die Auszeichnungen und die entsprechende Rechnung
- Danach erfolgt der Versand der Unterlagen an den Verein
- Der Verein reicht die Auszeichnungen an Prüfling weiter
Koordinator Radwandern
Peter Kyrieleis
Schlangenweg 11
21493 Schwarzenbek
Tel.: 04151 / 81 99 4
E-Mail:peter.kyrieleis(at)radsport-sh.de