Radsportverband Headerbild Radfahrer in einer Gruppe

Wertungskarten

Wer Mitglied eines Radsportvereins ist, hat auch automatisch eine Mitgliedschaft beim BDR und damit die Möglichkeit eine rote Wertungskarte und eine Rückennummer zu erhalten.

Die rote Wertungskarte und die Rückennummer haben mehrere Vorteile:

  • Inhaber einer Wertungskarte erhalten eine Startgeldvergünstigung (z.B. 5,- Euro statt 10,-Euro bei einer RTF)
  • Weiterhin gibt es eine vereinfachte Meldeabwicklung, weil zum einen die persönlichen Daten der Teilnehmer für den Ausrichter mittels der Wertungskarte direkt vorliegen und keine separate Rückennummer bereitgestellt werden muss.
  • Hinweis: Das Abgeben eines ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars bleibt weiterhin Pflicht!
  • Ausnahme: Es handelt sich um eine Scan&Bike Veranstaltung. Dann kann mittels des QR-Codes die Anmeldung erfolgen und ein Anmeldeformular entfällt.

BDR-Breitensportreferent (Bruno Nettesheim) weist darauf hin, dass sich Inhaber der roten Wertungskarte 2015 vor deren Abgabe zur Jahreswertung beim Vereinsfachwart RTF/CTF und dem Landesverband eine Kopie fertigen mögen.

Diese Kopie und die Rückennummer sind dann ab dem 18. Oktober 2015 Grundlage für das ermäßigte Startgeld bei den kommenden Country-Tourenfahrten im Winterhalbjahr. Außerdem können hier die gefahrenen Winterpermanenten RTF/CTF eingetragen werden.

Die weiße Winterwertungskarte (WWK) dient übergangsweise zur Dokumentation der Touren bis zum Erhalt der offiziellen Jahreswertungskarte.

Diese Kopie und die Rückennummer sind dann ab dem 18. Oktober 2015 Grundlage für das ermäßigte Startgeld bei den kommenden Country-Tourenfahrten im Winterhalbjahr.

Die rote Wertungskarte und die Winterwertungskarte sind nach Ablauf einer Saison beim Vereinsfachwart RTF/CTF abzugeben.

Der Vereinsfachwart RTF/CTF kontrolliert die Wertungskarten auf Vollständigkeit der Eintragungen

Und ermittelt einen Summenzug für Kilometer und Punkte.

Dann leitet er die Wertungskarten an den Koordinator RTF/CTF des Landesverbandes Schleswig-Holstein(LV-SH) weiter.

Der Koordinator RTF/CTF des LV-SH wertet die Wertungskarten aus und ermittelt ob genügend  Punkte für eine BDR Jahresauszeichnung erreicht wurde.

Die Mindestpunktzahl für eine BDR Jahresauszeichnung ergibt sich aus der geltenden BDR Generalausschreibung RTF/CTF

Für das laufende Jahr müssen folgende Punkte für eine BDR Jahresauszeichnung erreicht werden:

  • Senioren (ab 65 Jahre) 15 Punkte
  • Seniorinnen (ab 65 Jahre) 10 Punkte
  • Männer 25 Punkte
  • Frauen 15 Punkte
  • Schüler 10 Punkte

Die WWK können Sie sich hier herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.

Radfahrerin Radsportverband SH