Radsport – Musik – GEMA

29.11.2022

Bei kaum einer Radsport-Veranstaltung in unserem Landesverband ist eine Musik-Beschallung erforderlich. Bei den CycloCross-Events, die ja regelmäßig moderiert werden, hat sie sich in den Sprechpausen oder als Anfeuerung bei den Siegerehrungen bewährt.

Und jetzt die gute Nachricht :

Gebühren müssen die Veranstalter nicht bezahlen, denn der Landessportverband hat mit der GEMA einen Vertrag ausgehandelt, der Folgendes regelt … klick ...

Vertrag LSV GEMA

Hier besonders den Unterpunkt (p) beachten. Kurz zusamengefasst ...

Folgende Veranstaltungen mit Musiknutzung sind durch den Pauschalvertrag und die Zusatzvereinbarung bereits abgegolten und gegenüber der GEMA nicht meldepflichtig:

(a) - (o) siehe o.g. LINK

(p) Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sogenannte „Pausenmusik“), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern


Autor: -tsch ; im Auftrag des Präsidenten Frank Ruppert
 

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