Radsport – Musik – GEMA
Bei kaum einer Radsport-Veranstaltung in unserem Landesverband ist eine Musik-Beschallung erforderlich. Bei den CycloCross-Events, die ja regelmäßig moderiert werden, hat sie sich in den Sprechpausen oder als Anfeuerung bei den Siegerehrungen bewährt.
Und jetzt die gute Nachricht :
Gebühren müssen die Veranstalter nicht bezahlen, denn der Landessportverband hat mit der GEMA einen Vertrag ausgehandelt, der Folgendes regelt … klick ...
Hier besonders den Unterpunkt (p) beachten. Kurz zusamengefasst ...
Folgende Veranstaltungen mit Musiknutzung sind durch den Pauschalvertrag und die Zusatzvereinbarung bereits abgegolten und gegenüber der GEMA nicht meldepflichtig:
(a) - (o) siehe o.g. LINK
(p) Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sogenannte „Pausenmusik“), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern
Autor: -tsch ; im Auftrag des Präsidenten Frank Ruppert