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Radsport – Musik – GEMA

Bei kaum einer Radsport-Veranstaltung in unserem Landesverband ist eine Musik-Beschallung erforderlich. Bei den CycloCross-Events, die ja regelmäßig moderiert werden, hat sie sich in den Sprechpausen oder als Anfeuerung bei den Siegerehrungen bewährt.

Und jetzt die gute Nachricht :

Gebühren müssen die Veranstalter nicht bezahlen, denn der Landessportverband hat mit der GEMA einen Vertrag ausgehandelt, der Folgendes regelt.

Vertrag LSV GEMA

Hier besonders den Unterpunkt (p) beachten. Kurz zusamengefasst:

Folgende Veranstaltungen mit Musiknutzung sind durch den Pauschalvertrag und die Zusatzvereinbarung bereits abgegolten und gegenüber der GEMA nicht meldepflichtig:

(a) - (o) siehe o.g. LINK

(p) Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sogenannte „Pausenmusik“), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern

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